Aberkennung des Siegels

Das Siegel von ERVERA e.V.  bedarf einiger wesentlicher Voraussetzungen.

 

Diese Voraussetzungen sind in den Anmeldungsformularen beschrieben und verbindlich.

 

ERVERA e.V. behält sich vor, einem besiegelten Reborner das Siegel abzuerkennen, wenn er die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt.

Die kann auch nach Ablauf der Siegel-Gültigkeit geschehen (siehe unten)

 

Sebstverständlich wird der Reborner hierzu vorab angehört.

 

Hier haben wir einige Erfahrungswerte aufgelistet:

 

Zu einer Aberkennung muss dem Vorstand bekannt sein, dass der besiegelte Reborner Rebornpuppen schlechterer Qualität verkauft, ohne diese als 2. Wahl etc. zu markieren.

Dem Reborner muss Gelegenheit gegeben werden, sich hierzu zu äußern und die Mängel abzustellen.

 

Der Hinweis:

Laut ERVERA muss ich darauf hinweisen, dass das Siegel nur jeweils 2 Jahre gültig- und somit abgelaufen ist!
Aber das hat ja mit der Qualität meiner Arbeit nichts zu tun.
Was man einmal erlernt hat, verlernt man ja durch ein abgelaufenes Zertifikat nicht.

Ist irreführend,

Und hätte somit eine sofortige Aberkennung des Siegels zur Folge.

 

Um es noch einmal klar zu stellen:

Das Siegel erfolgt nach den entsprechenden Voraussetzungen.

Hierzu können entweder die Vorlage von entsprechenden Weiterbildungen  oder auch entsprechender Fotos von Verkaufsplatformen dienen.

 

Ebenfalls hilfreich ist hier eine aktive Beteiligung im ERVERA-Forum.

 

Eine Marketing-Benutzung des ERVERA-Siegels zum Verkauf von Puppen, die nicht den Q-Standards entsprechen, führt zur sofortigen Aberkennung des Q-Siegels.