Standards....
ERVERA e.V. hat seit Ende2007 Standards zum Rebornen erstellt.
Diese Standards werden aktuell bearbeitet und schränken keinen Reborner in seiner erwünschten! künstlerischen Freiheit, der weiß, dass seine Rebornpuppen einfach so lebensecht wie möglich sein sollen (= Definition Rebornen) ein.
Die Standards beziehen sich nur auf die qualitative, künstlerische Bearbeitung, also auf aktuell erprobte Materialien so wie selbstverständliche, natürliche Darstellungen.
Standards
Stand September 2011
So, die überarbeiteten Standards sind fertig.
Wir stellen sie hier ein sowie anschließend zum Download als PDF.
Vorwort
Bei diesen von uns erstellten Standards geht es um grundsätzliche Richtlinien für Reborner/innen. Diese Standards wurden aus
jahrelangen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen von Reborner/Innen und Sammler/Innen zusammengestellt. Dabei geht geht es um Qualitätskriterien, die frei von persönlichen
Geschmacksrichtungen sind.
Die Standards sind keine starre Vorgabe, sondern werden entsprechend den neuesten Erkenntnissen kontinuierlich bearbeitet.
Aus
diesem Grund verzichten wir hier bewusst auf detaillierte Arbeitsschritte, wie sie sonst in Standards üblich sind.
Von einem Rebornkünstler ist zu erwarten, dass er sich über die aktuellen Erkenntnisse und Techniken informiert und seine Arbeitsweise entsprechend anpasst.
Wir sind oft darauf angesprochen worden, warum wir keine Acryl- oder Plastikaugen in die Standards aufgenommen haben.
Das hat den einfachen Grund, dass bisher kein Kunststoffauge an die Qualität und Lebensechtheit eines mundgeblasenen Glasauges heranreicht.
Einem nach Standards zertifizierten Reborner bleibt es unbenommen danach auch Kunststoffaugen zu verwenden (und diese dann aber auch anzugeben) - wie gesagt, wir mischen uns in die künstlerische Freiheit nicht ein.
Nur können wir derzeit keine Standards für Kunststoffaugen erstellen, zumindest so lange nicht, wie diese nicht allgemein einen mit Glasaugen vergleichbaren
Mindeststandard erreicht haben.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aktualisierung: September 2011
Inhalt:
1. Färbung
1.1 Farben
1.2 Effekte
1.3 Hautfalten
1.4 Lippen / Mund / Ohren
1.5 Nägel
1.6 Augenbrauen
2. Nasengänge
3. Austausch / Einsetzen von Augen
4. Haare
4.1 Rooting
4.2 Hairpainting
4.3 Tresse / Wig (Perücke)
5. Wimpern
6. Füllungen
6.1 Kopf
6.2 Arme / Beine
6.3 Körper
7. Magnetschnuller
1. Färbung
Die Färbung soll dem realen Hautbild eines Babys entsprechen, d.h. die Farben müssen in mehreren lasierenden Schichten aufgetragen werden (real-Skin-Technik), sowie Farbeffekte enthalten, die einem natürlichen Babyhautbildentsprechen.
Die Färbung soll transparent und nicht dick aufgetragen wirken. Schlieren, Streifen, und Ränder sind unerwünscht.
Jegliche Färbung muss wischfest sein.
1.1 Farben
Farben wie Rit Dye, Stamppads, Creme-Rouge, etc. fallen nicht unter die Standards, da sie nicht den aktuellen „Real-Ski-Techniken“ entsprechen, sondern eher einer üblichen „Puppen-Färbung“.
Grundsätzlich sind derzeit nur hochwertige weichmacherresistente Acrylfarben (sofern sie für Vinyl geeignet sind) oder Ölfarben auf synthetischer Basis („Genesis“) anerkannt.
1.2 Effekte
Generell git, dass zusätzliche Effekte wie z.B. Grieskörner, Storchenbiss, Babyakne, Adern etc. kein Muss sind. Sind sie aber vorhanden, müssen sie entsprechend realistisch wirken und zum Gesamteindruck passen.
1.3 Hautfalten
Tiefe Hautfalten müssen mit einer dunkleren Farbe betont und ausschattiert sein. In den Hautfalten sind Farbreste zu vermeiden.
Eine grundsätzliche Schattierung von feinen Falten ist nicht vorgegeben.
1.4 Lippen, Mund, Ohren
Der Lippenfarbton kann variieren Unerwünscht sind unnatürlich wirkende Farbtöne wie z.B. orange, knallrot oder pink. Um die Natürlichkeit zu unterstreichen, sollen die Lippen leichte Farbnuancen aufweisen und nicht einheitlich („uni Lippenstift“) gefärbt sein.
Die Lippenkontur soll klar ersichtlich und der Modellierung angepasst sein.
Sofern Lack verwendet wird, soll dieser natürlich wirken (Speichel) und nicht wie „Lippgloss“ aufgetragen werden.
So weit die Mundhöhle sichtbar ist, soll diese mit Glanzlack überzogen sein.
Wenn „Sabberbläschen“ dargestellt werden, müssen sie mit einem geeigneten Medium gearbeitet werden und dürfen nicht platzen oder kaputt gehen.
Die Ohren müssen innerhalb der Ohrmuschel und im Gehörgang sichtbare Schattierungen und Tiefenwirkungen aufweisen.
1.5 Nägel
Die Nagelspitzen sollen durch saubere, zarte Linien dargestellt werden. Kleine Monde im Nagelbett können gemalt werden, sollen aber nur zart sichtbar sein.
Die Nägel selber sollen nicht „lackiert“ wirken.
1.6 Augenbrauen
Augenbrauen können sowohl gerootet als auch gemalt werden.
In beiden Fällen ist auf die realistische Wuchsrichtung der Brauenhaare zu achten so wie auf den korrekten anatomischen Sitz.
2. Nasengänge
Grundsätzlich sollten die Nasenlöcher geöffnet werden, es sei denn der Rohling hat sehr tief modellierte Nasengänge. Geöffnete Nasenlöcher müssen gleichmäßig und sauber bearbeitet, sowie anatomisch korrekt sein.
Gleiches gilt wenn Nasengänge modelliert werden.
Vinylrückstände müssen sauber entfernt werden, Bruchstellen oder Risse sind Fehler.
Die Nasenöffnungen müssen von innen verschlossen werden.
Ungeöffnete Nasenlöcher müssen farblich schattiert sein. Die Nasengänge können nach der farblichen Schattierung mit Glanzlack leicht befeuchtet werden.
3. Augentausch / Einsetzen von Augen
Kunststoffaugen, sofern sie ab Werk eingesetzt sind/waren müssen ausgetauscht werden.
Sie sind nicht erwünscht (siehe Erläuterung im Vorwort), sondern müssen durch lebensecht wirkende Glasaugen ersetzt werden.
Die Augen müssen richtig in der Augenhöhle anliegen, ohne sichtbaren Spalt.
Sie dürfen nicht verrutschen oder verschiebbar sein.
Die Augen sollen entsprechend gleichmäßig ausgerichtet sein, wobei ein leichtes „Schielen“ erlaubt ist (so wie es bei Säuglingen vorkommt).
Es dürfen keine Klebereste sichtbar sein.
4. Rooting
Das Mohair/ Echthaar muss eine hohe Qualität aufweisen. Es sollte einen gewissen Glanz haben und nicht strohig wirken oder gar brechen.
Sofern (bei Toddlern z.B.) eine längere Haarfrisur gewünscht ist, kann auch hochwertiges Kunsthaar gerootet werden.
Eventuell vorhandene „Haar-Rillen“ am Kopf sind vor dem Rooting zu entfernen.
Erwünscht ist ein Microrooting (1-maximal! 3 Haare pro Einstich) , bei Babyflaum maximal 1-2 Haare.
Bis zu 5 Haare in einen Strang sind gerade noch akzeptabel, sind aber nicht mehr als Microrooting zu deklarieren und nur bei sehr dichter Haarfülle erlaubt.
Die Haaransätze sollten eine klare Linie aufweisen und deutlich sichtbar sein.
Beim Rooting ist die Richtung des natürlichen Haarwuchses zu beachten, mindestens ein Wirbel sollte deutlich erkennbar sein.
Die Einstichlöcher dürfen nur minimal sichtbar sein.
Jegliches Rooting muss vollständig von Innen versiegelt sein (dies gilt auch für gerootete Augenbrauen)
Das Kleben einer Tresse oder Perücke ist bei Babys nicht erwünscht, jedoch bei Toddlern oder größeren Puppen, die ältere Kinder darstellen, erlaubt. Hier ist auf die korrekte und saubere Anbringung zu achten.
4.1 Hair-Painting
Erwartet wird eine sehr feine Pinselführung, verschiedene Farbnuancen, ein sauberer Haaransatz und eine realistisch gezeichnete Schläfenpartie. Ebenso ist auch hier auf die natürliche Wuchsrichtung zu achten.
Ein Hairpainting kann auch mit einem feinen Rooting kombiniert werden.
4.2 Tressen / Wigs (Perücken)
Tressen oder Perücken sind nur bei Toddlern oder größeren Puppen erlaubt.
Natürlich wirkendes Kunsthaar (z.B. „Kanekalon“), Echthaar oder Mohairtresse von guter Qualität, sauber und ohne sichtbare Klebereste fixiert.
5. Wimpern
Wimpern können gerootet oder geklebt werden.
Beim abschließenden „Zuschnitt“ ist auf den natürlichen Wuchs zu achten (zum Augeninnenwinkel hin kürzer werdend).
Gerootete Wimpern sehen natürlicher aus, sind aber keine Bedingung bei „Wachbabies“.
Sie müssen gleichmäßig dicht und mit einem leichten Schwung nach oben stehen.
Bei geklebten Wimpern ist darauf zu achten, dass sie nicht auf den Augapfel platziert werden, sondern zwischen Augapfel und Lidrand.
Sie müssen sauber und ordentlich fixiert sein, Klebereste dürfen nicht sichtbar sein.
„Schlafbabies“ müssen gerootete Wimpern haben.
6. Füllungen
Zur Füllung und Gewichtung des Rebornbabys können verschiedene Materialien verwendet werden. Erlaubt sind alle hygienisch einwandfreien, ungiftigen und nicht scharfkantigen Materialien. Es darf nichts knistern, rascheln oder sich steinhart anfühlen.
Zum Gewichten können z.B. folgende Materialien verwendet werden:
Stahlgranulat, Glasgranulat, anderes Granulat, Sand, Watte, Fibrefill oder ähnliches, soweit es den genannten Kriterien entspricht.
Das Material muss sauber und ordentlich verpackt werden, sofern es sich um feinkörnige Materialien handelt.
Zum Verpacken empfiehlt sich z.B. ein aus Stoff genähtes Säckchen oder ein Schlauchverband. Es sollte sichergestellt werden, dass der Inhalt nicht austreten kann.
Es ist darauf zu achten, dass (bei weichen Füllmaterialien) genügend fest gestopft wird, so dass sich nicht nach längerer Zeit Hohlräume bilden, in denen das Gewichtungs-Material hin- und her rutscht.
Sämtliche Öffnungen (auch z.B. Nasengänge) sind so zu verschließen, dass kein Füllmaterial austreten kann.
Wie beim gesamten Rebornverfahren ist auf eine möglichst naturgetreue Nachstellung eines echten Babys zu achten.
Das Gewicht sollte je nach Größe und Modell des Rohlings angepasst sein. Bei einem 50cm großen Reborn wäre ein Gewicht von ca. 1800 - 2500 g ideal.
Die Vinylteile dürfen nicht mit Babyspeck (Softgranulat) gefüllt werden, denn sie reagieren mit der Zeit mit dem Softgranulat und zerstören die Vinylteile ( Glanz/ Lochfraß / Beulen)
6.1 Kopf
Stellt das Reborn ein Neugeborenes dar, ist darauf zu achten, dass der Kopf des Reborns so gewichtet wird, dass er altersentsprechend langsam nach hinten fällt, wenn man es hochnimmt.
6.2 Arme, Beine
Die Glieder sollten so befüllt werden, dass sie auf Druck etwas nachgeben ( sich ähnlich anfühlen wie echte Babyarme und – beine).
Unerwünscht ist eine Vollfüllung mit Sand.
Gegen eine minimale Teilfüllung mit Sand ist nichts einzuwenden (z.B. Fingerspitzen).
Sofern Sand verwendet wird, ist hier nur keimfreier Sand erlaubt.
6.3 Körper
Es ist ein zum Rohling proportional passender stabiler Scheibengelenk- oder Einbindekörper mit festen Nähten zu verwenden.
Das Hauptgewicht sollte auf den Po verlagert werden.
Für das Gewichten und befüllen gelten die gleichen Richtlinien wie bei Punkt 6.
Die Füllung muss sich weich anfühlen („Babyspeck“)
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass im Schulterbereich so viel Festigkeit herrscht, dass der Kopf nicht zu sehr hin und her schaukelt.
Die Vinylteile sind mit Kabelbinder oder reißfester Kordel an den dafür vorgesehenen Öffnungen zu befestigen
Die Enden der Kabelbinder / Kordeln müssen im Tunnel versenkt oder mit Stoff abgedeckt werden.
7. Magnetschnuller
Sofern ein Magnetschnuller verwendet wird, empfehlen wir, den Magneten am Schnuller mit einem Stoffstreifen abzudecken, um Beschädigungen an der Lippenfarbe zu vermeiden.
Der Magnet soll fest am Schnuller angebracht oder auch in ihm versenkt werden.
Auf jeden Fall muss dem Reborn die Information beiliegen, dass es einen Magnetschnuller hat.
Damit verbunden müssen die Warnhinweise für Träger von Herzschrittmachern deutlich hervorgehoben werden.
meine Jimdo-Page